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Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
Kernaufgabe der Hessischen Versorgungsverwaltung ist das Soziale Entschädigungsrecht, das im Sozialgesetzbuch I definiert ist. Inhaltlich ist darunter in erster Linie die Durchführung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG) zu verstehen. Diese Vorschriften finden entsprechende Anwendung auch bei Sondergesetzen, ...
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